Ermäßigungen
Eine Ermäßigung von 10 % wird gewährt für:
- Anmeldung eines weiteren Kurses
- bei gleichzeitiger Anmeldung des Ehepartners oder Lebensgefährten für den gleichen Kurs
- Schüler und Studenten
- Lehrlinge
- Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende
- Rentner und Schwerbehinderte
Eine Ermäßigung von 50 % wird gewährt für:
- Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger (gegen Vorlage des Bewilligungsbescheides)
Die Ermäßigung gilt ab dem ersten Kurs.
Keine Ermäßigung wird gewährt für:
- Senioren- und Kinderkurse (dort bereits berücksichtigt)
- Kurse unter € 15,01 Gebühren
- Einzelveranstaltungen
- Studienreisen
- Exkursionen
- Veranstaltungen, bei denen die Volkshochschule als Vermittler auftritt
- Veranstaltungen, die ausdrücklich von der Ermäßigung ausgenommen sind
- Aufwendungen für Material und Gerätenutzungsgebühren